Hallo zusammen,
ich informiere mich gerade über das Thema Restnutzungsdauer und frage mich, wer solche Gutachten eigentlich erstellt. Sind dafür ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig oder kommen auch andere qualifizierte Gutachter infrage? Worauf sollte man bei der Auswahl achten und welche Qualifikationen sind wichtig? Mich würde außerdem interessieren, wie eure Erfahrungen mit solchen Gutachten waren und ob sie vom Finanzamt problemlos anerkannt wurden. Ich freue mich auf eure Antworten.
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Marion
Re: Thema Restnutzungsdauer
Grundsätzlich können Restnutzungsdauer-Gutachten auch von anderen entsprechend qualifizierten Sachverständigen erstellt werden, nicht ausschließlich von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern. Entscheidend sind Fachkenntnisse, Erfahrung und eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Herleitung der Bewertung. Vor der Beauftragung lohnt es sich, Referenzen und Qualifikationen genau zu prüfen. Wer sich vorab einen Überblick verschaffen möchte, findet auf dieser Website weitere Informationen zum Thema.
Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Sa 8. Aug 2026, 20:33.